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   VGH Hessen, 11.03.2014 - 5 B 128/14   

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https://dejure.org/2014,10824
VGH Hessen, 11.03.2014 - 5 B 128/14 (https://dejure.org/2014,10824)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.03.2014 - 5 B 128/14 (https://dejure.org/2014,10824)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. März 2014 - 5 B 128/14 (https://dejure.org/2014,10824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 VwGO, der Stadt Münzenberg StrBS, § 11 HessKAG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gehwege und Parkflächen einer Straße als selbständig zu beurteilende Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ANLIEGERSTRAßE; ANLIEGERVERKEHR; FUßWEG; GEHWEG; INNERÖRTLICHER DURCHGANGSVERKEHR; STRAßENAUSBAUBEITRAG; TEILEINRICHTUNG; VERKEHRSANLAGE; VERKEHRSFUNKTION

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Getrennte Betrachtung von Gehwegen und Parkflächen bei Heranziehung zu Straßenbeitrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Straßenausbaubeitragspflicht für ausschließlich dem Anliegerverkehr dienende Gehwege und Parkflächen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Straßenausbaubeitragspflicht für ausschließlich dem Anliegerverkehr dienende Gehwege und Parkflächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 714
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 05.07.2012 - 5 B 1092/12

    Straßenausbaubeitrag - Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2014 - 5 B 128/14
    Dabei hält das Verwaltungsgericht an seiner Einschätzung aus einem vorangegangenen Eilverfahren über eine Vorausleistung auf den Straßenbeitrag fest (Beschluss vom 12. April 2012 - 2 L 4522/11.GI; bestätigt durch den erkennenden Senat mit Beschluss vom 5. Juli 2012 - 5 B 1092/12 -, HSGZ 2013, 102), da es sich bei dem ausgebauten Abschnitt der B-Straße um eine eigenständige Verkehrsanlage handele, die wegen ihrer Verkehrsbedeutung überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr diene.
  • VGH Hessen, 17.10.2013 - 5 B 1952/13
    Auszug aus VGH Hessen, 11.03.2014 - 5 B 128/14
    Gehwege dienen nämlich grundsätzlich ganz überwiegend dem Anliegerverkehr (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Oktober 2013 - 5 B 1952/13, vgl. zur Differenzierung zwischen verschiedenen Teileinrichtungen: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 34 Rn. 10 ff m.w.N.).
  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 5680/17

    Unzulässiger Gemeindeanteil iHv 50 % bei Anliegerverkehr

    Denkbar sind etwa reine Gehwege zu Orten öffentlicher Veranstaltungen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 5 A 1580/17 -, juris, Rn. 25 ; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 B 128/14 -, juris, Rn. 6 ; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 5 B 1952/13 -, juris, Rn. 6 ; Beschluss der Kammer vom 16. September 2020 - 6 L 827/20.KS -, n. v.; Urteil vom 24. April 2020 - 6 K 2567/19.KS -, n. v.; Beschluss vom 13. Juni 2019 - 6 L 2913/18.KS - n. v.; siehe auch Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 34 Rn. 12).
  • VGH Hessen, 14.05.2018 - 5 A 1580/17
    Für die Abrechnung der Ausbaumaßnahme der Teileinrichtung hat eine eigenständige Beurteilung der Verkehrsbedeutung zu erfolgen (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 A 921/15.Z -, HSGZ 2016, 142 = Juris), wobei Gehwege in der Regel überwiegend dem Anliegerverkehr dienen und nur in außergewöhnlichen Konstellationen eine überwiegende Bedeutung für den Durchgangsverkehr haben (Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2018 - 5 B 365/18 -, vom 11. März 2014 - 5 B 128/14 -, HSGZ 2014, 387 = LKRZ 2014, 300, und vom 17. Oktober 2013 - 5 B 1952/13 -, Juris; vgl. zur Differenzierung zwischen verschiedenen Teileinrichtungen: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 34 Rn. 10 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 19.10.2015 - 5 A 921/15

    Straßenbeitrag

    Gehwege dienen grundsätzlich ganz überwiegend dem Anliegerverkehr (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. März 2014 - 5 - 128/14 -, LKRZ 2014, 300 = HSGZ 2014, 387, und vom 17. Oktober 2013 - 5 - 1952/13 - siehe auch zur Differenzierung zwischen verschiedenen Teileinrichtungen: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 34 Rn. 10 ff. m.w.N.).
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